Berlin. Bei der Beheizung und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden soll die Nutzung von Wärmepumpen, Solar-, Holzpellet- oder Biomasseanlagen zum Standard werden.
Für neue Eigenheime und Mietshäuser ist dabei vorgesehen, einen Anteil von mindestens 15 Prozent der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen.
Das sieht nach Angaben aus Regierungskreisen der Entwurf eines im Bundesumweltministerium erarbeiteten Klimaschutz-Programmes vor.
Das Thema steht in drei Wochen auf der Tagesordnung der Kabinettsklausur.

Im zuständigen Umweltressort werden die Einzelheiten der Pläne zwar noch nicht bestätigt: „Es gibt noch keine Festlegungen und Entscheidungen.“ Doch die Richtung haben sich Union und SPD schon im Koalitionsvertrag vorgegeben. Dort wurde verabredet, die „Marktpotenziale erneuerbarer Energien im Wärmebereich“ besser zu erschließen. Bisher werden durch sie erst sechs Prozent des Wärmebedarfs beim Wohnraum gedeckt.

Ihr Anteil soll nun im Interesse des Klimaschutzes, aber auch wegen steigender Energiekosten für Eigentümer und Mieter erhöht werden, heißt es in Regierungskreisen. Bei Einfamilienhäusern würde schon durch den Einsatz von Solarzellen die Quote erfüllt. Für bestehende Gebäude ist an eine Übergangsfrist gedacht. Danach würde das Gesetz bei der Erneuerung der Heizungsanlage greifen. Ausnahmen sind für Fernwärme denkbar.

Vorbild könnte Baden-Württemberg sein. Das dortige Kabinett hat gerade einen ähnlichen Gesetzentwurf beschlossen: Wer sich künftig im Ländle nicht an die festgeschriebenen Quoten hält, muss mit einem Bußgeld zwischen 50000 und 100000 Euro rechnen.

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