Stuttgart. Klimafreundliche Heizungen sollen ab dem Jahr 2008 in Neubauten Pflicht werden, wenn es dabei nach dem Wunsch der Baden-Würtembergischen Landesregierung geht. So sollen bereits ab dem kommenden Jahr bei allen Neubauten ungefähr ein fünftel des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für Altbauten soll die neue Regelung erst nach einer zweijährigen Übergangsfrist greifen und auch nur dann, wenn die Erneuerung der Heizungsanlage gesetzlich notwendig geworden ist. Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien soll auf 10% festgeschrieben werden, aber anstatt erneuerbare Energien zu nutzen können die Eigentümer ersatzweise auch ihre Gebäude modernisieren, z.B. bei der Wärmedämmung. Außerdem können die Verpflichtungen auch durch den Einsatz von Biogas und Bioheizöl erfüllt werden. Bestehende Anlagen, die schon erneuerbare Energien nutzen werden anerkannt, unter bestimmten Auflagen können sich Eigentümer allerdings auch von der Auflage befreien lassen.

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